Adventure- und Tauchreisen
Reisebedingungen
1. Reisevertrag 1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande. 1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. 2. Zahlung 2.1.1. Bei Reiseanmeldungen 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 250,- EURO pro Person. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 10% des Preises je Wohneinheit-buchung. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden. 2.1.2. Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter, die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten, als Schadenersatz geltend machen. 2.1.3. Der Restbetrag auf den Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs). Bei kurzfristigen Buchungen - wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 24 Tage liegen - ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 7 Tage vor Reisetermin zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs). 2.2. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Reiseunterlagen und auf Erbringung der Reiseleistung. Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises zur Verfügung gestellt. 3. Reisedokumente 4.1 Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten, nicht nur geringfügigen, Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt wird je Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von 25,- EURO erhoben. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungskosten ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten. Für spätere Umbuchungen werden Bearbeitungsentgelte gemäß Ziffer 5.1 fällig. 4.2 Von Leistungsänderungen wird der Veranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt. 4.3 Preiserhöhungen nach Abschluß des Reisevertrages sind bis 21 Tage vor Reiseantritt aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Beförderungsklassen, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife oder ähnliches) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Reisepreises sind unverzüglich zu erklären. Bei Preiserhöhungen über 5% kann der Reiseteilnehmer innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten und unverzüglich die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, sofern dies möglich ist. 4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen. 4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an den Veranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 25,- EURO pro Person. Dies gilt auch für Namensänderungen, die erst am Flughafenschalter vorgenommen werden. 5. Rücktritt 5.1.1 Bei Flugpauschalreisen mit Charter 5.1.2 Bei Flugpauschalreisen mit Linie 5.1.3 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit) 5.1.4 Bei Tauchkreuzfahrten weltweit gelten besondere Stornosätze 5.1.5 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringe Kosten entstanden sind. 5.1.6 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden. 5.1.7 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt. 5.1.8 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind. 5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 6. Aufhebungen des Vertrages
wegen außergewöhnlicher Umstände 6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Veranstalter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung vom Veranstalter und Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last. 7. Versicherungen 8. Paß-, Visa- und
Gesundheitsbestimmungen 9. Andere Veranstalter
10. Gewährleistung/Schadenersatz
11. Haftung 11.2 Deliktische Schadenersatzansprüche: 11.3 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger des Veranstalters Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich der Veranstalter bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen. 12. Mitwirkungspflicht 12.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muß der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel dem Veranstalter unverzüglich anzeigen. 12.3 Sofern bei Flügen Gepäck verlorengeht oder beschädigt wird, muß der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht. 13. Behandlung von
Beanstandungen, Ausschlußfristen für Ansprüche und Verjährung
13.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. 13.3 Abtretungsverbot - Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Veranstalter an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. 14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen 14.2 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. 14.3 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. 14.4 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages. 14.5 Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter ist der Ort dessen Geschäftssitzes. 14.6 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen. 14.7 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 15. Reiseveranstalter |
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